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Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Studierendenwerks Frankfurt am Main für den Bereich Hostel (Stand: August 2024)

§1 Grundsätze und Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern sowie Schlafkapseln (nachfolgend Zimmer genannt) zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des Hostels. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Hostel und dessen Kunden gemeinsam mit der Hausordnung des Hostels, die hier zum Download bereitsteht: Hausordnung>>>. Die Hausordnung ist somit ausdrücklich in den Vertragsschluss einbezogen.
  2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bewusst auf das Verwenden von genderspezifischer Sprache verzichtet. Alle männlichen Formen beziehen sich gleichermaßen auf weiblich, divers, etc.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hostels in Schrift- oder Textform.
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurde.
  5. Alleinreisende minderjährige Gäste unter 16 Jahren können nicht beherbergt werden. Minderjährige alleinreisende Gäste ab einem Alter von 16 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung von Eltern/Erziehungsberechtigten sowie einen geeigneten Nachweis der Authentizität.
  6. Das Hostel ist zur Änderung der AGB mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Das Hostel wird Änderungen jedoch nur aus triftigen Gründen durchführen, z.B. wenn neue technische Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung bzw. der Gesetzgebung oder andere gleichwertige Gründe vorliegen.

§2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hostel zustande. Dem Hostel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
  2. Liegen zwischen der Reservierung und der tatsächlichen Überlassung des Hostelzimmers weniger als 12 Stunden, kann der Vertrag auch durch die tatsächliche Überlassung des Hostelzimmers an den Kunden zustande kommen.
  3. Vertragspartner sind das Hostel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hostel mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hostelaufnahmevertrag.
  4. Alle Ansprüche gegen das Hostel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels beruhen.
  5. Reservierung / Buchung:
    a. Kunden können eine Buchungsanfrage entweder über die Website des Hostels stellen, über ausgesuchte Buchungsportale oder indem sie das Personal des Hostels im Hostel kontaktieren.
    b. Bei der Buchungsanfrage ist es erforderlich, dass Kunden sich identifizieren, indem sie unter anderem ihren Namen, ihre Adresse, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse angeben. Studierende müssen darüber hinaus im Zuge des Buchungsvorgangs ihre Immatrikulationsbescheinigung oder ihren Studierendenausweis hochladen, um die vergünstigten Studierendenraten buchen zu können.
    c. Sämtliche anfallenden Kosten sind vorab zu bezahlen.
    d. Die Stadt Frankfurt am Main erhebt einen Tourismusbeitrag auf Grundlage der Tourismusbeitragssatzung. Dieser Beitrag wird zusätzlich zum Übernachtungspreis erhoben und kann ggf. nachträglich berechnet werden. Der Beitrag ist durch das Hostel in Rechnung zu stellen und an die Stadt Frankfurt am Main abzuführen